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06.02.2020

Möglichkeit der Verkehrsanbindung des Wohngebietes „Schwammheck“ an den Kreisel in der Hüttenstraße soll überprüft werden

Ortsrat Schmelz bereits einstimmig zugestimmt

Geht es nach dem jüngsten Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat, wird es in Zukunft eine Verbindung zwischen Blaubachstraße und Hüttenstraße im Gemeindebezirk Schmelz geben. Die monatelange Baustelle an der Bachverrohrung Ecke Lindenstraße/Fichtenstraße im vergangenen Jahr zeigte deutlich, dass diese Lösung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wohngebietes „Schwammheck“ längst überfällig ist, da bisher eine Anbindung ausschließlich durch dieses Nadelöhr möglich ist.

Diesen Vorschlag hat SPD-Fraktionssprecher Uwe Brill bereits in der Ortsratssitzung am 17. Dezember 2019 unterbreitet: so würde die Möglichkeit geschaffen den Ortskern von Schmelz insgesamt verkehrstechnisch zu entlasten. Der Ortsrat hat dem Vorhaben bereits einstimmig zugestimmt.

Eine mögliche Anbindung des Wohngebietes „Schwammheck“ über die Blaubachstraße an den Kreisel Hüttenstraße hätte eine erhebliche Verkehrsentlastung im Bereich Hüttenstraße/Mitry-Mory-Platz , der Kreuzung Saarbrücker Straße/Lindenstraße sowie der Straßeneinmündung am Rathausplatz zur Folge. Denn zurzeit werden gerade diese Streckenführungen zum Erreichen bzw. Verlassen des Wohngebiets „Schwammheck“ durch Anlieger, Besucher oder verschiedenste Lieferanten genutzt. Auch im Hinblick auf Sicherheit wäre durch die neue Anbindung eine schnellere und effektivere Anfahrt durch Rettungsfahrzeuge möglich, so müsste beispielsweise die Feuerwehr, um den Kindergarten St. Stephan in der Wilbetstraße zu erreichen, nicht durch die Schmelzer Ortsmitte anrücken.

Bei einer Vor-Ort-Besichtigung unter Leitung von Ortsvorsteher Thomas Lamberti sowie dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Oliver Puhl und seinen beiden Schmelzer Stellvertretern Petra Leidinger-Thiery sowie Patrick Thalmüller waren sich alle Mandatsträger einig, dass die hier dargestellte Variante die beste Lösung sei. Man will jetzt die baurechtlichen Dinge schnellstens klären und die Verwaltung entsprechend mit der Überprüfung beauftragen.


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